Verbotener Schleichweg vom Neubaugebiet "Am Neugraben" in Richtung Freiburger-Str. nach Freiburg-Stadt

Sicherheit Fußverkehr offen

Seit Bestehen des Neubaugebietes wird von dessen Bewohnern der Landwirtschaftsweg -von der Tulpenstr. her über die Brücke zum Fenchelenweg- zunehmend
verbotenerweise als Abkürzung nach und von Freiburg genutzt, Dieser Weg in PKW-Breite ist nur frei für Land-u. Forstwirtschaft. Vor allem zu Zeiten des Berufsverkehrs
werden hier Fußgänger, - viele mit Kinderwagen und Fahrradfahrer oft durch dichtes Auffahren massiv genötigt in die Felder rechts und links des Weges auszuweichen.
Abhilfe könnte hier ein Mittelpfosten am Anfang oder Ende der Brücke schaffen der bei Bedarf von Berechtigten entfernt werden kann.

Adresse: 
Tulpenstraße, 79112 Freiburg im Breisgau