Der Radweg in der Händelstraße ist richtungsgetrennt

Sicherheit Fahrradverkehr offen

Was kaum ein Radler weiß: eigentlich ist der Radweg in der Händelstraße richtungsgtrennt, darf also nur stadteinwärts von Radfahrern genutzt werden. Stadtauswärts könnt Ihr guten Gewissens auf der Händelstrasse fahren. Das ist immer noch sicherer als auf dem Radweg Zusammenstösse zu riskieren. Durch eine entsprechende Beschilderung sollte diese Situation für Radler wie für Autofahrer geklärt werden: ein "Einbahnstrassen"-Schild für den Radweg und ein "Achtung Radfahrer"-Schild für die Autofahrer in der Händelstraße.

Adresse: 
Händelstraße 1, 79104 Freiburg im Breisgau

Kommentare

Leider gibt es Leute, die meinen, sie müssten stadtauswärtsfahrende Radler in den Rinnstein drücken und sie anhupen, anschimpften, weil man ja angeblich auch stadtauswärts diesen Radweg nutzen müsse.

Das ist nicht korrekt, denn da die Händelstr. in einer Tempo-30-Zone liegt, gibt es keine Radwege. Es ist auch kein Radweg ausgewiesen, (ein auf den Boden gedrucktes Fahrrad ist kein Zeichen für einwn Radweg!) Und auf der Händelstr. selbst zu fahren führt innerhalb kürzester Zeit dazu von Autofahrern angeschnauzt zu werden.

Das ist eine 30er-Zone und in einer solchen dürfen keine benutzungspflichtigen Radwege angeordnet werden. Man kann also in beide Richtungen die Fahrbahn benutzen. Dass die Autofahrer oft anderer Meinung sind, sollte man ignorieren.

Es ist zwar korrekt, dass in 30er Zonen keine benutzungspflichtige Radwege (blauer Lollie) angeordnet werden sollen. Aber es kann trotzdem welche geben. Stichwort "Ausnahmeregelung" aus Gefahr oder weiss der Kuckuck. Und selbst wenn ein benutzungspflichtiger Radweg zu unrecht ansgeschildert ist, muss man ihn nach STVO benutzen. Das keine benutzungspflichtigen Radwege in 30er Zonen sein sollen und somit eine Benutzungspflicht entfällt steht nämlich NICHT in der STVO. Das ganze steht in der Verwaltungsvorschriften. Man kann lediglich die Aufhebung der Benutzungspflicht veranlassen. Wenns scheppert is man sonst schnell der Dumme.

"Es ist zwar korrekt, dass in 30er Zonen keine benutzungspflichtige Radwege (blauer Lollie) angeordnet werden sollen. Aber es kann trotzdem welche geben." Okay, gut zu wissen. Aber in der Händelstr. gibt es keinerlei blaues Zeichen (also 237, 240, 241). Vor ein paar Jahren war von der Habsburger Str. her kommend gar ein Verbotsschild (254) aufgestellt / aufgehangen, aber dies wurde nach ca. einem Jahr wieder entfernt. Ich würde es begrüßen, wenn die Radwege (auch in der Richard-Wagner-Str.) auch wieder als solche ausgewiesen würden, so werden klarere Regeln aufgestellt, an die man sich halten kann (wohlwissend, dass viele es dennoch nicht tun werden). Allerdings bitte keine Ausweisung mit dem Schild 240, das nervt; siehe angeblicher "Radweg" von Zähringen nach Gundelfingen.

Auf keinen Fall wieder die Benutzungspflicht einführen. Dann muss man aus Süden kommend wieder die Fahrbahn kreuzen, um in die Gluck-, Richard-Wagner- oder Rotackerstraße zu kommen. Das nervt und schafft Unfallstellen. Fahrt doch einfach mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn. Ihr seid genauso Verkehr und habt dort die gleichen Rechte, wie ein Autofahrer.

Zu Kommentar von Gast am Do, 11/12/2014 - 12:26 "Das keine benutzungspflichtigen Radwege in 30er Zonen sein sollen und somit eine Benutzungspflicht entfällt steht nämlich NICHT in der STVO." Das ist inkorrekt. Es ist im Par 45, Absatz 1c, Satz 3 der StVO geregelt: "Sie darf nur Straßen *ohne* Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und *benutzungspflichtige Radwege* (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen." (Hervorhebung von mir). Es sind auch keine Ausnahmeregelungen vorgesehen (die gibt es lediglich fuer bestehende Lichtzeichen und Rechts-vor-Links). Viele Gruesse, bjoern ADFC

antwort auf bjoern: Mea culpa. Da bin ich wohl wirklich einem Irrglauben unterlegen. Aber um so besser.