Radweg Großtalstraße (Bereich Einbahnstraße)

Sicherheit Fahrradverkehr offen

Hier werden die Radfahrer, die Kappel einwärts fahren durch Hinweise auf dem Gehweg dazu angehalten auf der Straße zu fahren.
Dies ist jedoch viel gefährlicher, als auf dem Radweg zu fahren und dem Gegenverkehr einfach auszuweichen, da die vorbeifahrenden Autos in gefährlichen Überholmanövern versuchen, an den Radfahrern auf der engen Straße vorbei zu kommen. Häufig weichen die Autos sogar zum Überholen auf den Radweg, der Kappel auswärts führt aus, was ebenfalls zu Kollisionen mit dem entgegenkommenden Radfahrern und Fußgängern führen kann. Hier entstehen sehr häufig gefährliche Situationen für Radfahrer.

Adresse: 
Großtalstraße 4, 79117 Freiburg im Breisgau

Kommentare

Ich kann die oben geschilderte Gefahrensituation nur bestätigen. Es vergeht fast kein Tag an dem ich mich als Radfahrer nicht gefährdet fühle, zumal die Autofahrer oft mit überhöhter Geschwindigkeit (eigentlich ist dort nur 30 erlaubt) die Straße befahren und/oder der Sicherheitsabstand meist nicht eingehalten wird und in einigen Bereichen, aufgrund der zu engen Straße, auch gar nicht eingehalten werden kann. Das Überholen unter Nutzung des Bürgersteigs ist hier definitiv keine Lösung und gefährdet massiv die Füßgänger und entgegenkommenden Radfahrer. Hier bedarf es dringend einer Neuregelung des Verkehrs.

Dies kann ich ebenfalls bestätigen. Mit dem Kappeler Ortsvorsteher habe ich darüber auch schon gesprochen. Dieser hat das Anliegen der Stadt Freiburg gemeldet, die mir wiederrum geantwortet haben, dass sie hier leider keine Änderungen durchführen könnten. Weder Verkehrsberuhigte Strasse noch Fahrradstrasse oder Anlieger frei oder so. Meines Erachtens könnte man einfach einen Radstreifen mit unterbrochener schmaler Linie auf die rechte Seite der Fahrbahn markieren, sodass es den Autofahrern mal klar wird, dass die bergwärts fahrenden Radler hier fahren sollen und dies auch dürfen.

stadt kann nicht gibts nicht. einfache und billige lösung: in der mitte sperren. zufahrt für anlieger von beiden seiten. keine durchfahrt.