Poller mitten auf Fahrrad- und Fußgängerweg, an beiden Rampen der Brücke

Sicherheit Fahrradverkehr offen

Da der Poller mittig auf dem Fahrradweg bzw der andere Poller mittig auf dem Fußgängerweg ist, kommt ist immer wieder mal zu brenzligen Situationen zwischen Radlern untereinandern oder Radlern und Fußgängern. Die Durchfahrtsbreite ist relativ schmal. Vorschlag: nur jeweils ein Poller an der Grenze Fußgänger- / Radweg.

Adresse: 
Badenweilerstraße 18B, 79115 Freiburg im Breisgau

Kommentare

farblich abgesetzte kennzeichnung als rad/fußweg an beiden enden und eindeutige trennung von u.mühlenweg sollten ausreichen vier dieser gefährlichen ungetüme in rente zu schicken.

Vor der Sanierung der Bahnbrücke stand der Poller schlicht mittig an der Trennungslinie zwischen Fuß- und Radweg. Mit einem Kranhub wäre das Problem sinnvoll gelöst. Nein, zwei Kranhübe, denn am anderen Ende der Rampe zur Markgrafenstraße stehen die Poller ebenso gefährdend... Es wäre schön, wenn das geändert wird bevor etwas passiert. Gibt es da eigentlich keine Planungsvorschrift, wie solche Beschilderungen / Absperrungen auszuführen sind? Auf Autobahnen habe ich bisher selten ein Schild gesehen, das mitten auf der Fahrspur steht ;-)

bin kein anwalt aber neugierig ob ich das nach recherche richtig verstanden habe: poller sind nach StVO keine zulässigen verkehrseinrichtungen auf (!) radwegen. weil es keine zulässige verkehrseinrichtung ist ist es ein verkehrshinderniss. im falle eines unfalls ist haftbar wer ein verkehrshinderniss aufstellt.